70618  Königstraße 49

Mietrecht

Das Problem
Die Wohnung befindet sich in einem unhaltbaren Zustand? Der Vermieter reagiert nicht auf Ihre Beanstandungen? Die Miete wird nicht gezahlt? Die Wohnung wird nach Kündigung nicht geräumt?

Unsere Lösung
Wir sorgen dafür, dass Mängel der Mietsache beseitigt werden. Dazu kann eine Mietminderung erfolgen oder aber die Beseitigung der Mängel unmittelbar, notfalls auch gerichtlich, erzwungen werden. Mietrückstände sollten konsequent und frühzeitig geltend gemacht werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, keine Miete zu erhalten und die Wohnung auch nicht weitervermieten zu können. Gegebenenfalls muss zur Beitreibung der Miete und Räumung der Wohnung gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

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